Arbeitsgemeinschaft Vorbeugender Brandschutz im Lande Niedersachsen e.V. (AGVB)
Die AGVB ist ein Interessenverband der Brandschutzprüferinnen und Brandschutzprüfer sowie weiterer Mitglieder, die im vorbeugenden Brandschutz tätig sind. Die AGVB ist kooperativer Partner des Landesfeuerwehrverbandes und beratendes Mitglied im Fachausschuss „Vorbeugender Brand- und Umweltschutz“.
In diesem Beitrag soll die Entstehung des Vorbeugenden Brandschutzes und der AGVB näher erläutert werden.
Vorbeugender Brandschutz
„Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Vermeidung (Vorbeugender Brandschutz) und zur Bekämpfung (Abwehrender Brandschutz) von Bränden dienen. […]
Vorbeugender Brandschutz (VB):
alle vorbereitenden Maßnahmen, die zur Verhütung, zur schnellen Bekämpfung eines Brandes und zur Rettung von Personen bei Bränden dienen. Der VB gliedert sich in den
- vorbeugenden baulichen Brandschutz; Bsp.: Rettungswege, Brandabschnitte, den
- vorbeugenden organisatorischen Brandschutz; Bsp.: Brandsicherheitsschau und den
- vorbeugenden technischen Brandschutz; Bsp.: Löschanlagen, Brandmeldeanlagen.“(1)
Für den vorbeugenden Brandschutz existieren eine Reihe von Gesetzen, Technischen Regeln, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Grundsätzlich dienen diese Regelungen dazu, dass
- der Entstehung eines Brandes sowie
- der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und
- bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie
- wirksame Löscharbeiten möglich sind (§ 14 der Niedersächsischen Bauordnung – NBauO).
Entwicklung des aktuellen Baurechts und Entstehung der Brandverhütungsschau
Vor Einführung der Niedersächsischen Bauordnung im Jahr 1974 existierten regionale Bauordnungen, wie z.B. die Baupolizeiverordnung für den Regierungsbezirk Hildesheim vom 07. August 1939, welche die Baupolizeiverordnung aus dem Jahre 1929 ablöste.

Abb. 2: Deckblatt Baupolizeiverordnung
Diese enthielt bereits wesentliche Anforderungen zur Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen, Brandabschnitten und Treppen.
In diese Zeit fiel auch die Einführung der Hauptamtlichen Brandschau (Brandverhütungsschau).
Aus dem Jahresbericht 1951 über die hauptamtliche Brandschau im Lande Niedersachsen ist ersichtlich, dass „In Haupt- und Nachschauen wurden 40.272 Anwesen überprüft [worden]; seit Beginn der hauptamtlichen Brandschau im Jahre 1936 – also innerhalb von 15 Jahren – rd. 220.000 Anwesen mit vornehmlich landwirtschaftlichem Charakter. Bei 23.720 Hauptschauen [in 1951] wurden 55.513 Mängel festgestellt […]“ (3).
Welche Aufgabe aber hat aber genau die Brandverhütungsschau? Das aktuelle Niedersächsische Brandschutzgesetz gibt dazu nähere Auskunft:
„Die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen (Hilfeleistung) Aufgaben der Gemeinden und Landkreise sowie des Landes sind. Geht von einer baulichen Anlage[…] eine erhöhte Brandgefahr aus oder würde davon im Fall eines Brandes, einer Explosion oder eines anderen Schadensereignisses eine besondere Umweltgefährdung oder eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte ausgehen, so ist diese Anlage in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen. Bei der Brandverhütungsschau ist insbesondere zu prüfen, ob Mängel vorliegen, die zu einer Brandgefahr führen können und ob Mängel vorliegen, die die Rettung von Menschen gefährden oder wirksame Löscharbeiten behindern können.“ (3)
In den Anfangsjahren der Hauptamtlichen Brandschau war wesentlicher Aspekt die Überprüfung der Ausbildung der Feuerstätten und der Brandmauern. In den Kriegsjahren wurde dann die Überprüfung der Feuerstätten den Schornsteinfegern übertragen. Die in der Folgezeit nach 1951 steigende Anzahl und komplexere Ausführung von Industrie – und Gewerbebauten in den Zeiten des Wirtschaftswunders stellten auch die Brandschutzprüfer vor neue Herausforderungen:
„Am 20. und 21. November 1969 fand die Herbsttagung der Brandverhütungsingenieure und Brandschutzprüfer der Hauptamtlichen Brandschau in Niedersachsen in der niedersächsischen Landesfeuerwehrschule in Celle, Biermannstraße, statt. Die Tagung wurde anstelle der normalerweise üblichen Tagungen auf Bezirksebene als Gesamttagung durchgeführt. Bereits in der ersten Tagungspause kam es zu einem sehr lebhaften Erfahrungs- und Meinungsaustausch, der im Wesentlichen von den aktuellen Problemen der ständig steigenden Großbrandschäden, der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in ländliche Gebiete und der damit verbundenen Umstrukturierung und der veränderten schnellen Entwicklung im gesamten Brandschutz- und Bauwesen gekennzeichnet war. Es wurde die Meinung laut, dass die sich daraus ergebenen Anforderungen an die in der Hauptamtlichen Brandschau tätigen und an die einzelnen Objekte selbst durch eine intensive Weiterbildung und regen Erfahrungs- und Meinungsaustausch im Zusammenschluss und gemeinsamen Vorgehen zu einer Arbeitsgemeinschaft auf den erforderlichen einheitlichen Stand zu bringen sind. Nach mehreren Aussprachen kann man in der Mittagspause des 21. überein, sich am Sonnabend, den 13. Dezember 1969 in Langenhagen bei Hannover zu einer Besprechung zusammenzukommen. Kollege Walter Hector übernahm die erforderlichen Vorarbeiten und versandte die Einladung an die Kollegen. In den vergangenen Jahren hatte es bereits Bestrebungen zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft gegeben, denen aus eigenartigen Gründen kein Erfolg beschieden war […]“ (5).
Dieser Einladung folgten 25 Kollegen, welche dann die weiteren Schritte zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzprüfer im Lande Niedersachsen vorbereiteten. Nach der der Gründungsveranstaltung fand dann am 23. Mai 1970 im Hotel Zur Krone in Holtorf bei Nienburg eine Sitzung mit 27 Brandschutzprüfern statt, welche die Satzung verabschiedeten und den Vorstand mit Herrn Heinrich Schenkemeyer – Landkreis Hildesheim-Marienburg als 1. Vorsitzenden (bis 1979) wählten. Die weiteren 1. Vorsitzenden der AGVB waren bzw. sind
1979 – 1991 Horst Lepper (Landkreis Wolfenbüttel)
1991 – 1999 Horst Stryga (Landkreis Göttingen)
1999 – 2000 Gerhard Siegmann (Landkreis Celle)
2000 – 2004 Manfred Czudnochowski (Landkreis Soltau-Fallingbostel)
2004 – 2016 Folkard Boyer (Landkreis Heidekreis)
seit 2016 Jens Rackwitz (Landkreis Northeim)
Dem Vorstand gehören 2018 Herr Lars Schinkel (Landkreis Göttingen) als 2. Vorsitzender, Frau Annika Ohlhoff (Landkreis Lüneburg) als Technische Fachwartin, Herr Axel Rode (Landkreis Northeim) als Schriftführer sowie Herr Heinz Lübbers (Landkreis Emsland) als Kassenwart an.

Abb. 3: Gruppenbild 2017 (nicht vollzählig) vor der NABK
Im heutigen Zeitalter sind zur Brandverhütungsschau umfangreiche Kenntnisse in baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz erforderlich. Zur Schulung der Mitglieder finden daher im jährlichen Wechsel Fachtagungen und mehrtägige Fachexkursionen statt, die federführend durch den technischen Fachwart bzw. die Technische Fachwartin ausgearbeitet werden.
Im Zuge des jetzt fast 50-jährigen Bestehens hat sich die AGVB auch weiter geöffnet. So besteht nunmehr auch die Möglichkeit, dass auch Personen, die nicht als Brandschutzprüferinnen bzw. Brandschutzprüfer tätig sind, Mitglied der AGVB werden können. Dies sind unsere Mitglieder in den Polizeidirektionen und im Ministerium des Innern und Sport, aber auch Sachverständige für Brandschutz. Insbesondere durch die Intention der AGVB werden im Jahr 2018 erstmalig auch für den Einstieg für die neuen Mitarbeiter im VB einwöchige Ausbildungslehrgänge für die Bereiche „Brandverhütungsschau“ und „Planbegutachtung“ an der NABK angeboten. Hier stellt die AGVB auch einen Teil der Gastdozenten.
Quellenangabe:
- Schröder, Wolf-Dieter Prendke hrsg. von Hermann.Lexikon der Feuerwehr. Stuttgart : Verlag W. Kohlhammer GmbH, 2001.
- Schneider, Ulrich und Lebeda, Christian.Baulicher Brandschutz. Stuttgart : Verlag W. Kohlhammer GmbH, 2000.
- Rahlves, Dr. Ing.Jahresbericht 1951 über die hauptamliche Brandschau im Lande Niedersachsen-Anlage 1. 1951.
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz. Nds. GVBl. 2012, S. 269. 2012. vom 18.07.2012.
- Chronik der AGVB.
